Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft die Baugenehmigung grundsätzlich nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauämter, ob das Vorhaben planungsrechtlich in die Umgebung passt (etwa über Bebauungspläne oder die Vorgaben nach dem Baugesetzbuch). Danach folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen. Anschließend prüft die zuständige Behörde verschiedene Aspekte wie öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bautechnische Umsetzbarkeit und die Einhaltung der Anforderungen an Sicherheit und Gestaltung. Am Ende steht entweder die Genehmigung oder eine Ablehnung beziehungsweise die Aufforderung, Unterlagen nachzubessern. Hinter diesem Ablauf steht die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) als Vorlage. Sie sorgt dafür, dass viele Verfahrensschritte inhaltlich vergleichbar bleiben, auch wenn die Details nicht überall identisch sind. Genau hier setzt der Unterschied zwischen den Bundesländern ein: Die Landesbauordnungen regeln, wie das Verfahren im Einzelnen ausgestaltet wird. Das betrifft zum Beispiel, welche Bauvorhaben in welchem Umfang genehmigungspflichtig sind und welche Vorhaben verfahrensfrei oder nur in einem vereinfachten Verfahren behandelt werden. Außerdem legen die Länder fest, wer bauvorlageberechtigt ist und wie der Prüf- und Zuständigkeitsrahmen in der Praxis organisiert ist. Auch beim Thema Digitalisierung kann es Unterschiede geben. In einigen Bundesländern ist ein digitales Antragsverfahren verfügbar, in anderen läuft vieles weiterhin über klassische Wege. Für Bauherr:innen ist deshalb wichtig, sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland zu informieren, welche Form der Antragstellung verlangt wird und welche Unterlagen konkret erforderlich sind. So vermeiden Sie, dass ein grundsätzlich genehmigungsfähiges Vorhaben am Ende an formalen Punkten scheitert oder sich verzögert. Der Ablauf bleibt zwar im Kern gleich, die Regeln im Detail sind aber Ländersache. Im weiteren Verlauf lohnt es sich, die typischen Stationen des Verfahrens Schritt für Schritt einzuordnen: Welche Vorprüfung ist sinnvoll, welche Unterlagen müssen in der Regel in den Bauantrag, wie läuft die Prüfung durch die Behörde ab und was passiert, wenn Rückfragen kommen? Wenn Sie den Verfahrensweg nach Bundesland kennen, können Sie Ihren Antrag passgenauer vorbereiten.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Viersen

Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Viersen. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.

Zum Bauportal NRW

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es wie in allen Bundesländern Vorhaben, die ohne Genehmigung umgesetzt werden dürfen. Entscheidend ist jedoch, dass Sie den genauen Umfang dieser verfahrensfreien beziehungsweise genehmigungsfreien Tätigkeiten im konkreten Fall prüfen. Denn ob ein Bauvorhaben wirklich ohne Genehmigung auskommt, hängt unter anderem von Art, Lage und den baurechtlichen Rahmenbedingungen ab. Gleichzeitig sollten Sie sich frühzeitig Klarheit über die erforderlichen Unterlagen verschaffen, damit die Behörde die Prüfung zügig durchführen kann. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Vorab-Checkliste.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Viersen.

Zum Verzeichnis

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Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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